Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen

EZ Agrar e. Gen.
Salzburger Straße 38
A-4020 Linz

Mein Traktor GmbH
Salzburger Straße 38
A-4020 Linz

  1. Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen:
    1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
    2. Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und der Bestätigung durch vertretungsbefugte Organe unserer Gesellschaften.
    3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Vertragsinhalt.
    4. Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle solcher Bestimmungen gilt eine gültige Bestimmung vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Vertragsabschluss:
    1. Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung wirksam, bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend. Die Auftragsbestätigung wird längstens binnen vier Wochen nach Eingang der Bestellung erteilt. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.
    2. Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte, die wir mit den Kunden schließen.
  3. Warenabholfung, Warenlieferung:
    1. Die Waren sind vom Kunden oder einem von ihn beauftragten Transportunternehmer am vereinbarten Abholtermin abzuholen. Die Warenverladung wird an Arbeitstagen von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:30, Freitag 8:00 und 12:00 vorgenommen. Für die Verladung eines kompletten LKWs muss der Kunde bzw. sein Transporteur zusätzlich eine halbe Stunde vor Verladeschluss eintreffen. Eine Verladung außerhalb der angeführten Zeiten ist nur nach Vereinbarung mit dem zuständigen Vertriebsmitarbeiter möglich. Für den Fall einer verspäteten Abholung hat der Kunde ein Lagerentgelt zu entrichten.
    2. Sofern dies schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde auch zu Teilabholungen zu vereinbarten Abholterminen verpflichtet.
    3. Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung und - falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeug vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind - mit deren Eingang bei uns. Wird die Lieferzeit überschritten, wird der Kunde über die Lieferverspätung und deren Gründe informiert.
    4. Durch von uns nicht verschuldete und nicht zu vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übergemäß erschwert oder vorübergehend unmöglich wird und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung, wobei der Kunde darüber informiert wird. Zu einer Nachlieferung der auf Grund der vorübergehenden Behinderung nicht gelieferten Waren sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Kunde ist in einem solchen Fall der Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Die Warenübernahme ist vom Kunden mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein oder der CMR zu bestätigen.
  4. Preise:
    1. Den von uns angebotenen Preisen liegt die derzeit gültige Herstellerpreisliste der EZ AGRAR e.Gen.zu Grunde. Preisauskünfte sind bei Mitarbeitern der EZ AGRAR e.Gen. erhältlich. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde diesen zu. Zu den Preisen kommt die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer hinzu. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin (bei Abrufaufträgen ist der vereinbarte Zeitraum der jeweiligen Teillieferung maßgebend) ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung der vorgenannten Herstellerpreise eine Erhöhung der Lieferpreise in angemessenem Verhältnis vor, über welche der Kunde im vorhinein informiert wird.
    2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk.
    3. Die Kosten für Verpackung, Transportversicherung und die Transportkosten selbst sind im Kaufpreis nicht inkludiert und sind vom Käufer zu tragen, falls im Kaufvertrag nicht anders geregelt.
    4. Angaben in Preislisten, Katalogen, Prospekten und sonstigen Druckschriften sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben in Zeichnungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht grundlegend geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
    5. An von uns gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. ä. Unterlagen sowie an Werkzeugen, die für den Auftrag gefertigt werden, behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentumsrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  5. Gefahrentragung:
    1. Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware im Werk zur Abholung für den Kunden, oder dessen Transporteur, bereitgestellt ist. Mit der Bereitstellung zur Abholung, am vereinbarten Liefertag, geht die Gefahr für eine Beschädigung der Ware auf den Kunden über.
  6. Gewährleistung:
    1. Die Mangelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens aber 14 Werktage nach Erhalt der Ware, schriftlich oder durch die vom Hersteller vorgegebenen Gewährleistungsantragsformularen, unter genauer Beschreibung, geltend gemacht werden.
    2. Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden.
    3. Vom Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware.
    4. Wenn die in der Bedienungsanleitung oder sonstigen vom Hersteller oder Verkäufer mündlich oder schriftlich gegebenen Vorschriften über Behandlung und Bedienung der Ware nicht befolgt wurden oder wenn Änderungen am Liefergegenstand vom Kunden oder dritter Seite vorgenommen werden, hat der Kunde für daraus resultierende Mängel keinen Anspruch auf Gewährleistung.
    5. Dem Kunden steht kein Anspruch auf Gewährleistung für Schäden zu, die aus der Verwendung von Anschlussgeräten und Fremdteilen, die von uns nicht ausdrücklich als geeignet zugelassen sind, resultieren.
    6. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach unserer Wahl und entweder durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung, Austausch eines Teiles oder Ersatzlieferung. Entscheiden wir uns für eine Nachbesserung, ist der Kunde verpflichtet, den mangelhaften Teil an den für den Kunden örtlich zuständigen EZ AGRAR e.Gen.-Partner zu übergeben.
    7. Die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten werden durch die Garantie-/Gewährleistungsvorgaben des jeweiligen Herstellers geregelt.
  7. Zahlungsbedingungen und Preise:
    1. Alle Preisangaben sind unverbindlich, sie gelten für Lieferungen ab Werk bzw. ab Lager ohne Verpackung, falls nicht anders vereinbart.
    2. Zahlungen sind entsprechend den getroffenen Vereinbarungen am Domizil des Verkäufers fristgerecht zu leisten. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsziele werden 14% Verzugszinsen p.a. verrechnet.
    3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Eine Kompensation wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Bezahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet.
    6. Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.B. Scheck- und Wechselproteste), einem Wechsel in den Eigentumsverhältnissen des Kunden, Auflösung des Unternehmens des Kunden oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde oder sein Rechtsnachfolger diese Art der Geschäftsabwicklung ab, sind wir berechtigt, von noch nicht durchgeführten Lieferungen zurückzutreten.
  8. Eigentumsvorbehalt:

    Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, vor. Vor Übergang des Eigentums ist der Kunde - sofern nicht unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt wird - nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu veräußern, zu verändern, zu verarbeiten oder einzubauen.

  9. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen:

    Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und ArbeitnehmerInnen, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen, auf alle Fälle aber, wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen.

    Dazu gehören auch Mangelfolgeschäden, Verzögerungsschäden und etwaige Schäden wegen Konstruktionsfehlern.

  10. Kommissionswaren:

    Der Abnehmer von Kommissionswaren hat für die Unbeschadetheit und Werterhaltung der Kommissionsware zu sorgen (Lagerung unter Dach, keine Aufkleber, kein Gebrauch, etc. ) und den Verkauf der Kommissionsware unverzüglich dem Eigentümer zu melden.

  11. Erfüllungsort:

    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kunden geschlossenen Verträgen gilt das für Linz sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Wir sind berechtigt, auch das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches, materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

  12. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

    Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden

    Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs. (1) lit b zur Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten und an von uns mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

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